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Diplom-Rechtspfleger/in (FH) (m/w/d)

ArbeitsortAurich und Umgebung
Gehalt45.000–60.000 € brutto/Jahr
HomeofficeKeine Angabe

Rechtspflegerlaufbahn (m/w/d)

Wir suchen jährlich zum 1. Oktober geeignete Nachwuchskräfte für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz – Rechtspflegerlaufbahn. Bewerbungen werden bis zum 31. Januar eines jeweiligen Jahres entgegengenommen.

Aufgabenbereiche

Diplom-Rechtspfleger*innen (FH) nehmen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ihre Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Die Stellung ist mit der eines Richters vergleichbar; Entscheidungen richten sich nach Gewissen und Gesetz. Aufgaben umfassen die Führung und Leitung von Zwangsversteigerungen, die Eröffnung von Testamenten, die Erteilung von Erbscheinen, die Eintragung von Eigentumsänderungen im Grundbuch, die Überwachung und Beratung hilfsbedürftiger Erwachsener, die Bestellung von Vormündern für minderjährige Kinder, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzangelegenheiten sowie Tätigkeiten in Rechtsantragsstellen. In Staatsanwaltschaften liegt die Zuständigkeit in der Strafvollstreckung. Neben der Rechtspflege bietet die Justizverwaltung ein breites Spektrum an Tätigkeitsbereichen.

Geeignete Kandidaten

Sie sind geeignet, wenn Sie gern Entscheidungen treffen, ein gutes Urteils-, Durchsetzungs- und Einfühlungsvermögen besitzen, gerne mit Texten arbeiten, komplexe Sachverhalte bearbeiten können und kontakt- sowie flexibel sind.

Bedingungen und Leistungen

Wir bieten ein anspruchsvolles, praxisorientiertes duales Studium (24 Monate fachwissenschaftliche und 12 Monate berufspraktische Studienzeiten), ein gutes Einkommen bereits während des Studiums, einen krisensicheren Arbeitsplatz mit vielseitigen Arbeitsfeldern, familienfreundliche Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeiten sowie gute Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Einsatzort kann jeder Gericht im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg sein.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand.
  • Das 40. Lebensjahr, im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Altersgrenze gilt nicht, sofern Sie Inhaber*in eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sind oder die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.

EEO-Statement

Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Als Nachweis gilt der Schwerbehindertenausweis oder die Gleichstellungsbescheinigung.

Arbeitgeber

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