Pflichtwahlpraktikum (§ 49 JAPO)
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Pflichtwahlpraktikum (§ 49 JAPO)
BeschäftigungPraktikum
HomeofficeKeine Angabe
Es besteht die Möglichkeit Ihr Pflichtwahlpraktikum während der Wahlstation Ihres Studiums der Rechtswissenschaften am Landratsamt Nürnberger Land zu verbringen. Hierbei können die Interessen für bestimmte Abteilungen berücksichtigt werden.
Für eine Bewerbung bitten wir um Zusendung eines Motivationsschreibens mit den genauen Daten des gewünschten Ausbildungszeitraums, einen Lebenslauf, sowie entsprechende Zeugnisse.
Ansprechpartnerin ist Verena Eder, S 3
Tel. 09123/950-6090
Standort: Landratsamt Nürnberger Land
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