Die ganze Ausschreibung von Lohnsteuerhilfe
Das ist der Job
Wer nach Rechtsanwalt Jobs, Anwalt Steuerrecht, juristischer Beratung, Stellenangeboten im Steuerrecht oder einer neuen Aufgabe außerhalb klassischer Kanzleistrukturen sucht, denkt heute nicht nur regional.
Gerade im Bereich Lohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfe und Lohnsteuerhilfe eröffnet sich für qualifizierte Rechtsanwälte ein attraktives Tätigkeitsfeld mit großem Potenzial. Genau hier können Sie Ihre juristische Arbeitsweise praktisch einsetzen.
Für viele Rechtsanwälte liegt der Reiz dieser Tätigkeit darin, weiterhin anspruchsvoll zu arbeiten, aber stärker planbare Beratung und langfristige Mitgliederbeziehungen aufzubauen. Für Sie als Rechtsanwalt bedeutet das ein praxisnahes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld.
Gerade diese Mischung aus fachlicher Präzision und persönlicher Beratung macht die Tätigkeit besonders reizvoll.
Im Regelfall bedeutet das: • Sie verfügen über einen Abschluss in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder über eine gleichwertige Vorbildung. • Sie haben nach dem Abschluss mindestens drei Jahre berufspraktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt. • Diese berufspraktische Tätigkeit muss auf dem Gebiet des Steuerrechts erbracht worden sein. • Reine Tätigkeiten im betrieblichen Rechnungswesen, in der laufenden Finanz- und Lohnbuchführung oder Lohnsteuervoranmeldungen reichen dafür allein nicht aus.
In der Lohnsteuerhilfe kann ich diese Stärke jeden Tag praktisch für Menschen einsetzen.“ Erfahrungen aus der Lohnsteuerhilfe Meine anwaltliche Erfahrung hilft mir, Bescheide, Fristen und Einspruchsmöglichkeiten sicher einzuordnen.
Die zentrale Unterstützung hat mir geholfen, meine juristische Kompetenz in ein neues steuerliches Tätigkeitsfeld zu übertragen.
Wenn Sie als Rechtsanwalt nicht einfach nur eine weitere Kanzleiaufgabe suchen, sondern eine neue Perspektive mit Wirkung, Verantwortung und Entwicklungsmöglichkeiten, dann lohnt sich der Blick auf die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.
Sie treffen auf einen großen Markt, auf ein etabliertes System und auf eine Aufgabe, die fachlich wie menschlich überzeugen kann. Der Verein baut sein Beratungsstellennetz bundesweit aus, sodass die Tätigkeit grundsätzlich in vielen Regionen möglich ist.
Das brauchst du
Weshalb anwaltliche Erfahrung in der Steuerhilfe besonders wertvoll ist Als Rechtsanwalt bringen Sie Fähigkeiten mit, die in der Leitung einer Beratungsstelle sehr gefragt sind. Mitglieder wünschen sich eine Beratung, die fachlich zuverlässig, verständlich und verbindlich ist.
Welche Voraussetzungen für die Beratungsstellenleitung gelten Die Leitung einer Beratungsstelle ist gesetzlich geregelt. Nach § 23 StBerG darf ein Lohnsteuerhilfeverein nur entsprechend qualifizierte Personen zur Leitung einer Beratungsstelle bestellen; zugleich nennt das Gesetz Berufsgruppen, die diese Voraussetzung kraft Gesetzes erfüllen.
Für Rechtsanwälte ist besonders wichtig: Wer Rechtsanwalt im Sinne des § 3 StBerG ist, erfüllt nach dem vorliegenden Briefing die geforderte Qualifikation kraft Gesetzes nach § 23 Abs. 1 StBerG. Auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erfüllen diese Qualifikation.
Diese beruflichen Hintergründe passen besonders gut: • Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Steuerberater • Steuerbevollmächtigter • Wirtschaftsprüfer • Vereidigter Buchprüfer • Steuerfachangestellter • Steuerfachwirt • Steuerfachassistent • Steuerfachgehilfe • Steuerfachkraft • Steuerfachmann • Steuersachbearbeiter • Finanzwirt • Ehemaliger Mitarbeiter des Finanzamtes • Ehemaliger Mitarbeiter der Finanzverwaltung • Bilanzbuchhalter • Buchhalter • Betriebswirt • Diplom-Kaufmann • Ausgebildeter Kaufmann • Bankangestellter mit spezifischer Rolle im Steuerwesen • Rechtsbeistand Steuersachen Was wir uns von einem Leiter einer Beratungsstelle wünschen Sie sollten fachlich genau, diskret, zuverlässig und serviceorientiert mit Mitgliedern umgehen.
Im Austausch mit dem Verein wurde seine Qualifikation geprüft. Eine steuerrechtliche Spezialisierung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erfülle ich als Rechtsanwalt die Qualifikation für die Beratungsstellenleitung?
Nach dem vorliegenden Briefing erfüllt ein Rechtsanwalt im Sinne des § 3 StBerG die geforderte Qualifikation kraft Gesetzes nach § 23 Abs. 1 StBerG.
Darum lohnt es sich
Ihre nächste Karrierechance als Rechtsanwalt: eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein leiten Ihre nächste Karrierechance als Rechtsanwalt: eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein leiten – diese berufliche Perspektive suchen viele Juristen, die ihre rechtliche Kompetenz mit steuerlicher Beratung und persönlichem Mitgliederkontakt verbinden möchten.
Rechtsanwalt erklärt einem Rentnerpaar in moderner Beratungsstelle einen Steuerbescheid mit Laptop, Steuerunterlagen, Gesetzestext und Notizen. Wie lassen sich steuerliche Vorteile rechtssicher nutzen? Als Rechtsanwalt können Sie solche Fragen geordnet prüfen, verständlich erläutern und Mitglieder sicher durch den jeweiligen Vorgang begleiten.
Was Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein als berufliches Umfeld bietet: • Sie arbeiten in einem seit über 30 Jahren etablierten Vereinsumfeld. • Sie profitieren von einer einheitlichen und nachvollziehbaren Beitragsordnung für Mitglieder. • Bei Vermögensschäden sind Sie über eine zentrale Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert. • Sie bewegen sich in einer franchiseähnlichen Struktur mit persönlichem Gestaltungsspielraum. • Sie nutzen ein speziell für Lohnsteuerhilfevereine entwickeltes Steuerprogramm. • Sie erhalten eine leistungsgerechte Vergütung und transparente Abrechnungsstrukturen. • Versteckte Kosten müssen von Ihnen nicht eingeplant werden. • Sie profitieren von freier Zeiteinteilung ohne unnötigen Druck von oben. • Sie können Synergien aus Rechtsberatung, Steuerrecht, Kanzleipraxis oder regionaler Vernetzung nutzen. • Das Prämienprogramm Mitglieder werben Mitglieder unterstützt zusätzliche Empfehlungen. • Sie profitieren von systematischer Mitgliederkommunikation, etwa Begrüßungsschreiben, Geburtstagsgrüßen und Jubiläumsschreiben. • Steuer-Newsletter und jährliche Infoschreiben stärken die Bindung zu den Mitgliedern. • Rückgewinnungsmaßnahmen bei Kündigungen und Konzepte zur Mitgliederbindung werden zentral unterstützt. • Eine 0800-Nummer für Neumitglieder erleichtert den Einstieg neuer Interessenten. • Zentrale Steuerschulungen sowie kostenlose Seminare zu Marketing, Selbstmanagement und weiteren Themen stehen zur Verfügung. • Sie erhalten Werbemittel in einheitlicher Corporate Identity, darunter Briefköpfe, Flyer, Plakate und Umschläge. • Werbematerial wird zum Selbstkostenpreis und teilweise kostenlos bereitgestellt. • Sie erhalten Unterstützung bei Anzeigen, lokaler Werbung, Onlinewerbung und PR. • Auf Wunsch sind suchmaschinenoptimierte Websites zum Discountpreis möglich. • Eine separate Online-Beratungsseite mit kostenloser Mitgliederzuordnung kann genutzt werden. • Sie erhalten eine kostenlose E-Mail-Adresse. • Vorgefertigte Pressemitteilungen und Kooperationskonzepte erleichtern die regionale Sichtbarkeit. • Sie können auf ein bestehendes Partnernetzwerk zurückgreifen und lokale Kooperationen aufbauen. • Zentrale Verwaltung, zentrales Mahnwesen und kurze Wege zur Vereinszentrale entlasten Sie organisatorisch. • Jährliche Sommerfeste und regelmäßige Stammtische fördern den Austausch im Beratungsstellennetz. • Der Verein unterstützt beim Ausbau, bei der Nachfolge und bei der Übernahme von Beratungsstellen.
Ebenso wichtig ist die Bereitschaft, steuerliche Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen und Fachbegriffe so zu erklären, dass Mitglieder sie wirklich verstehen. Auch die aktive Entwicklung Ihrer Beratungsstelle gehört dazu.
Mehr erfahren Entwicklung eines Rechtsanwalts im Beratungsstellennetz der Lohnsteuerhilfe Markus T. arbeitete viele Jahre als Rechtsanwalt in einer allgemein ausgerichteten Kanzlei. Unterstützung bei Beratungsstellennachfolge und Übernahmen gehört zu den genannten Vorteilen.
Ob Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Stuttgart, Leipzig, Hannover, Bremen, Dortmund oder Essen: Der Bedarf an verständlicher Hilfe bei Einkommensteuererklärung, Steuerbescheid, Lohnsteuerermäßigung und Einspruch ist bundesweit hoch. Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.
V. – Lohnsteuerhilfeverein Sitz Gladbeck bietet Ihnen dafür eine belastbare Basis. Mehr als 50.000 Mitglieder, mehrere hundert Beratungsstellen und eine etablierte Vereinsstruktur bilden den organisatorischen Rahmen.
Hinzu kommt ein transparentes, sozial nach Einkommen gestaffeltes Beitragssystem mit 15 Beitragsklassen von 35,00 € bis 390,00 € sowie einer Aufnahmegebühr von 15,00 €. Dadurch entsteht ein Angebot, das für Mitglieder nachvollziehbar, fair und überzeugend ist.
Seiteninhalt Rechtsanwalt in der Lohnsteuerhilfe als Beratungsstellenleiter Als Beratungsstellenleiter betreuen Sie Mitglieder in zentralen Fragen der Lohnsteuerhilfe.
Dazu gehören die jährliche Einkommensteuererklärung, der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für mehr monatliches Netto, Einsprüche gegen unzutreffende Steuerfestsetzungen, Kindergeldanträge, Anträge auf vermögenswirksame Leistungen sowie die steuerliche Unterstützung bei Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften.
Die Leistungen gelten bei bestehender Mitgliedschaft auch für Ehepartner oder Lebenspartner. Gerade dieses breite Leistungspaket macht das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lohnsteuerhilfe besonders stark. Sie kennen den Umgang mit komplexen Sachverhalten, Fristen, Bescheiden, Behördenkommunikation und vertraulichen Informationen.
Viele Anliegen in der Lohnsteuerhilfe haben einen engen Bezug zu Ihrer bisherigen Berufspraxis: Was bedeutet dieser Steuerbescheid? Ist ein Einspruch sinnvoll? Welche Frist muss beachtet werden? Welche Unterlagen sollten nachgereicht werden?
Statt überwiegend auf Konflikte zu reagieren, unterstützen Sie Menschen regelmäßig bei steuerlichen Fragen ihres Alltags. Sie möchten als Rechtsanwalt eine Beratungsstelle im Lohnsteuerhilfeverein prüfen? Per Post Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.
V. – Lohnsteuerhilfeverein – Sitz Gladbeck Herrn Jörg Schlenker Maybachstr. 2 45891 Gelsenkirchen Per Telefon/Telefax Telefon: (0209) 9 30 77 – 27 (Mo. – Do. von 10:00 bis 16:00 Uhr, Fr. bis 12:30 Uhr) Telefax: (0209) 9 30 77 – 10 Zentrale Hinweise für Rechtsanwälte als Beratungsstellenleiter in der Lohnsteuerhilfe Welche Mitglieder Sie in der Beratung unterstützen Die Lohnsteuerhilfe richtet sich an Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte.
Sie begleiten Berufseinsteiger, Familien, Senioren, Beschäftigte mit Werbungskosten, Pendler, Personen mit Kapitalerträgen, Mitglieder mit Vermietungseinkünften und viele weitere Menschen, die steuerliche Themen verständlich erklärt bekommen möchten.
Außerdem gilt: Für jede Beratungsstelle ist eine Leitung zu bestellen, und ein Leiter darf gleichzeitig nur eine weitere Beratungsstelle leiten. Wer juristische Sachverhalte strukturiert aufbereiten kann, bringt für die Lohnsteuerhilfe eine wertvolle Grundlage mit.
Als Rechtsanwalt können Sie häufig Erfahrung aus Mandantenkommunikation, Fristenmanagement, Kanzleiorganisation, Empfehlungsmarketing und regionaler Sichtbarkeit nutzen. Denkbar sind Kooperationen, Informationsveranstaltungen, Vorträge vor Seniorengruppen, Pressearbeit, Onlinewerbung oder Empfehlungen.
Die Vereinszentrale unterstützt Sie dabei mit Materialien, Konzepten, Pressemitteilungen, Werbehilfen, Schulungen und organisatorischer Erfahrung. Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Er betreute Mandanten in zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen und verwaltungsnahen Fragen.
Dabei begegneten ihm immer wieder steuerliche Themen: Mandanten brachten Steuerbescheide mit, fragten nach Fristen oder wollten wissen, ob ein Einspruch sinnvoll sein könnte. Markus stellte fest, dass ihn diese strukturierte, lebensnahe Beratung zunehmend interessierte.
Mit der Zeit wünschte er sich eine berufliche Perspektive, die weniger von gerichtlichen Auseinandersetzungen und stärker von planbarer, persönlicher Beratung geprägt war. Über einen Kontakt wurde er auf den Lohnsteuerhilfeverein aufmerksam.
Die Möglichkeit, als Beratungsstellenleiter tätig zu werden, verband seine juristische Erfahrung mit einem klar umrissenen steuerlichen Beratungsfeld. Als Rechtsanwalt brachte er eine solide rechtliche Grundlage mit.
Zusätzlich nutzte er Schulungen, lernte das Steuerprogramm kennen und machte sich mit den Abläufen des Lohnsteuerhilfevereins vertraut. Die zentrale Verwaltung, die Werbematerialien und die Unterstützung bei lokaler Öffentlichkeitsarbeit erleichterten ihm den Start. Die ersten Mitglieder kamen über Empfehlungen und regionale Kontakte.
Viele suchten Unterstützung bei Steuerbescheiden, Werbungskosten, Renteneinkünften, Kapitalerträgen, Kindergeld oder Lohnsteuerermäßigung. Markus konnte seine juristische Arbeitsweise nutzen, Sachverhalte sauber zu ordnen, Fristen im Blick zu behalten und verständliche Empfehlungen zu geben.
Nach und nach entwickelte sich seine Beratungsstelle stabil. Besonders motivierend fand er, dass Mitglieder jährlich wiederkamen und ihn weiterempfahlen. Heute sagt er: „Als Rechtsanwalt habe ich gelernt, komplexe Sachverhalte klar zu strukturieren. Ich wollte rechtlich präzise arbeiten, aber mehr planbare Beratung und langfristigen Kontakt.
Die Beratungsstelle passt sehr gut dazu. Jetzt als Rechtsanwalt unverbindlich Kontakt aufnehmen Ihr nächster Schritt als Rechtsanwalt im Lohnsteuerhilfeverein! V. – Lohnsteuerhilfeverein Sitz Gladbeck. Der Ausbau des Beratungsstellennetzes erfolgt bundesweit. Per Post Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.
V. – Lohnsteuerhilfeverein – Sitz Gladbeck Herrn Jörg Schlenker Maybachstr. 2 45891 Gelsenkirchen Per Telefon/Telefax Telefon: (0209) 9 30 77 – 27 (Mo. – Do. von 10:00 bis 16:00 Uhr, Fr. bis 12:30 Uhr) Telefax: (0209) 9 30 77 – 10 Rechtsanwalt FAQ zur Beratungsstellenleitung im Lohnsteuerhilfeverein Was macht ein Rechtsanwalt als Beratungsstellenleiter im Lohnsteuerhilfeverein?
Ein Rechtsanwalt betreut Mitglieder in den zulässigen Bereichen der Lohnsteuerhilfe, erstellt Einkommensteuererklärungen, begleitet Anträge und unterstützt bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide. Kann ich als Rechtsanwalt bundesweit Beratungsstellenleiter werden? Muss ich Fachanwalt für Steuerrecht sein?
Welche Zielgruppen betreut die Lohnsteuerhilfe? Die Lohnsteuerhilfe berät Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre, Studenten, Auszubildende und Angestellte. Welche Leistungen erhalten Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins?
Dazu zählen Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerermäßigung, Einsprüche, Kindergeldanträge, vermögenswirksame Leistungen sowie Unterstützung bei bestimmten Einkunftsarten. Kann ich meine Kanzleierfahrung in der Lohnsteuerhilfe nutzen?
Erfahrung in Mandantenkommunikation, Fristenkontrolle, Bescheidprüfung, Organisation und verständlicher Beratung ist für den Aufbau einer Beratungsstelle sehr hilfreich. Unterstützt der Verein Rechtsanwälte beim Einstieg? Schulungen, Software, zentrale Verwaltung, Marketingmaterial, PR-Vorlagen und fachliche Unterstützung gehören zum Angebot.
Kann ich eine bestehende Beratungsstelle übernehmen? Wie nehme ich Kontakt auf? Sie können per E‑Mail an bewerbung@lohnsteuerhilfe.net schreiben oder Jörg Schlenker telefonisch unter (0209) 9 30 77 - 27 kontaktieren. Zertifikat für den Lohnsteuerhilfeverein Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Tel.: (0209) 9 30 77 - 0 Mo-Do: 10.00 h - 12.00 h und 14.00 h - 16.00 h E-Mail an den Support (Bei Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Beratungsstelle. Fragen zur Einkommensteuer beantworten wir ausschließlich Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins. Wir bitten um Ihr Verständnis. Aber der Gesetzgeber möchte das so.)
Bereit?
Bewerbung wird direkt an Lohnsteuerhilfe übergeben — kein Konto nötig.
Aktuell die einzige offene Stelle bei Lohnsteuerhilfe.
Neue Stellen kommen monatlich dazu — schau gerne später noch mal rein.
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