Land Baden-Württemberg Stuttgart

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Gehalt
75.000–120.000 € brutto/Jahr
Arbeitsort
Stuttgart, Baden-Württemberg, Deutschland
Aus der Stellenanzeige

Vollständige Stellenanzeige von Land Baden-Württemberg

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

  • Ministerium der Justiz und Migration

Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tragen maßgeblich zum Funktionieren des Rechtsstaates bei. Sie arbeiten juristisch auf höchstem Niveau und entscheiden Rechtsfragen rein objektiv.

Sie leiten Verhandlungen, entscheiden in gerichtlichen Verfahren und vertreten zugleich die Interessen des Staates. Ihre Unabhängigkeit wird durch die Verfassung garantiert. In ihren Aufgaben liegt es, Streitigkeiten zwischen Unternehmen, Nachbarn oder zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu vermitteln und zu entscheiden, sowie Behördenhandeln zu überprüfen oder Strafprozesse zu verhandeln.

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gestalten das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Sie leiten die Ermittlungen der Polizei, werten Beweise aus und entscheiden, ob Anklage erhoben wird. Vor Gericht vertreten sie den staatlichen Strafanspruch und plädieren für ein gerechtes Urteil, wobei sowohl die Verfolgung von Straftätern als auch die Entlastung Unschuldiger im Fokus stehen.

Aufgaben

Bei Gericht und Staatsanwaltschaft arbeitest du an den Schaltstellen der Gerechtigkeit, stellst sicher, dass das Rechtssystem funktioniert und schlichtest Streitigkeiten. Du fällst Urteile und sorgst für ein faires Miteinander – garantiert unabhängig von Mandanten oder wirtschaftlichen Interessen.

Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt trägst du unmittelbar Verantwortung für die Auswirkungen deiner Entscheidungen auf das Leben der Betroffenen. Vom ersten Tag an weist du eine hohe Verantwortung aus.

Qualifikation

Die erste und zweite juristische Prüfung sollten in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten abgeschlossen sein. Eine Einstellung im Einzelfall kann auch bei einer Punktzahl von 7,5 in der zweiten Prüfung erfolgen. Für Bewerbungen unter 8,0 aber mindestens 7,0 Punkte in beiden Prüfungen ist eine Einstellung als Volljurist in die Amtsanwaltslaufbahn möglich.

Für einen Einstieg als Richterin oder Staatsanwalt müssen die bundeslichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, einschließlich deutscher Staatsangehörigkeit, Einverständnis mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung und Einhaltung der Altersgrenze gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg.

Bei Fragen steht Erster Staatsanwalt Dr. Matthias Adams (0711-33501-213, matthias.adams@jum.bwl.de) gerne zur Verfügung.

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